Haus in Schupfart
2014 – / Auf einem attraktiven Landstück mit optimaler südwesthang Lage entstehen 4 spezielle Wohneinheiten.
Die kommunale Bauordnung sieht keine Begrenzung der Ausnützung vor, sondern beschränkt sich auf die Regelung der Abstände und Höhen sowie der Gebäudetypologie.
Die vier Wohnungen verteilen sich jeweils auf zwei Geschosse und verschränken sich ineinander. So ergeben sich je zwei attraktive Gartenwohnungen und zwei räumlich grosszügig geschnittene Maisonette-Wohnungen im Obergeschoss.